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Hypo Real Estate SoFFin gewährt Garantierahmen über 20 Mrd. Euro


24.11.2008
Ad hoc

München (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der Hypo Real Estate (ISIN DE0008027707 / WKN 802770):

Am 19. November 2008 gegen 18.00 Uhr wurde der Vorstandsvorsitzende Dr. Axel Wieandt vom Vorsitzenden des Leitungsausschusses der SoFFin darüber informiert, dass der Lenkungsausschuss der SoFFin eine Grundsatzentscheidung über den Antrag der Gesellschaft vom 17. November 2008 über die Stellung eines Garantierahmens getroffen habe. Diese grundsätzliche Entscheidung sehe Auflagen vor, die noch ausformuliert werden müssten.

Dr. Wieandt unterrichtete anschließend Herrn Frank Krings. Dieser informierte den Mitarbeiter der Rechtsabteilung, Harald Pospischil. FK und HP telefonierten anschließend mit einer Mitarbeiterin der SoFFin, Frau Claudia Hillenherms über die Ausgestaltung der Auflagen und den weiteren Prozess. Hierbei stellte sich heraus, dass die SoFFin erst am (späten) Nachmittag des 20. November 2008 den Wortlaut der Auflagen und den vollständigen Text des Garantiebereitstellungsvertrages liefern könne.

Die Gesellschaft hat am Abend des 19. November 2008 von der Möglichkeit einer Selbstbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 WpHG Gebrauch gemacht.


Begründung:

Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass die Märkte nur über den endgültigen Abschluss einer Vereinbarung über eine Stabilisierungsmaßnahme der SoFFin informiert werden. Informationen über Grundsatzentscheidungen der SoFFin, die zur Umsetzung noch Verhandlungen bedürfen, führen am Markt zur Verunsicherung. Die Gesellschaft hat deshalb ein berechtigtes Interesse, erst nach der vollständigen Entscheidung der SoFFin inklusive aller Auflagen die Öffentlichkeit über den Abschluss der Stabilisierungsmaßnahme zu unterrichten.

Eine Irreführung der Öffentlichkeit war und ist nicht zu befürchten, da die Gesellschaft wiederholt die Öffentlichkeit informiert hatte, dass sie weitere Stabilisierungsmaßnahmen bei der SoFFin beantragen und benötigen werde. Die Vertraulichkeit war gewährleistet, da die Information in der Gesellschaft nur einem ganz kleinen Kreise bekannt war. Am Nachmittag des 21.November 2008 erhielt die Gesellschaft den von der SoFFin gegengezeichneten Garantieübernahmevertrag. Die Gründe für die Selbstbefreiung waren damit entfallen.

An der Entscheidung über die Ad hoc-Relevanz und die Selbstbefreiung waren beteiligt:

Dr. Axel Wieandt, CEO, Tel. 089/20 30 07-700
Frank Helmut Krings, COO, Tel. 089/20 30 07-749
Dr. Heiner Bendfeld, Group Legal, Tel. 089/20 30 07-702
Harald Pospischil, Group Legal, Tel. 089/20 30 07-745
Reiner Barthuber, Group Compliance, Tel. 089/20 30 07-201

Kontakt: Reiner Barthuber +49-89-203007-201 (Ad hoc vom 21.11.2008) (24.11.2008/ac/n/d)



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